
Venire contra factum proprium (lat. Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen bestimmten Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, der im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 242 festgeschrieben ist. Danach ist es eine unzulässige Rechtsausübung, wenn innerhalb eines Schuldverhä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Venire_contra_factum_proprium

(nemini licet [ lat. . Keinem ist erlaubt,) sich in Widerspruch zu seinem eigenen Verhalten (zu) begeben. Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 5.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

venire cọntra fạctum prọprium , Recht: Zuwiderhandeln gegen früheres Verhalten; gegen Treu und Glauben verstoßende und daher unzulässige Rechtsausübung, die im Widerspruch zu dem eigenen früheren Verhalten steht.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Lat. sinngemäß: Widersprüchliches Verhalten. Von venire contra factum proprium spricht man, wenn jemand sich durch seine Rechtsausübung in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten setzt. Es handelt sich dabei um eine Einwendung aus der Fallgruppe der treuewidrigen Rechtsausübung gemäß § 242 BGB. Siehe Brox, AT BGB, Rn. 642. Beispiel 1: A ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/venirecontra.php
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